Infothek

Wissenswertes im KGV Heide-Kamp!

An dieser Stelle wollen wir eine Übersicht der aktuellen Vorgaben und Vorschriften geben, die im Alltag eines jeden Kleingärtners zu beachten und einzuhalten sind. Die angezeigten Dokumente sind nicht als abschließend zu betrachten. Wir stellen die aus unserer Sicht wichtigsten Unterlagen zum Download zur Verfügung. Weitere sind beispielsweise auf den Seiten des Bezirksverbands oder der Stadt Hannover ersichtlich. Hierzu und zu weiteren Inhalten die sich mit dem Kleingarten beschäftigen, sind folgend einige Links aufgeführt. Viel Spaß beim Stöbern.

Informationsarchiv

  • Kleingärtnern wird teurer. Delegierte des Verbandstags stimmen einer Erhöhung der Pacht ab dem Gartenjahr 2023 pro Quadratmeter von 42 auf 50 Cent zu. Reinhard Martinsen zum neuen Präsidenten des Bezirksverbandes gewählt. Zum Artikel der Neuen Presse v. 22.08.2022.
  • Die Ernte von Obst steht vor der Tür oder ist bereits schon fortgeschritten. Der ein oder andere Pächter mag sich fragen, wohin mit der Ernte, für die man selbst keine Verwendung hat. Eine gute Lösung wäre der Vorschlag einer unserer Pächterin. Er ist allemal besser als überschüssiges Obst wegzuschmeißen, bzw. verbotener Weise im Grünstreifen oder sonst wo zu entsorgen.
  • Aufgrund mehrerer Nachfragen zum Thema Heckenschnitt, haben wir uns diesbezüglich mit dem BZV ausgetauscht und können die seinerzeit aus dem Jahr 2020 vom BZV an die Vorstände gerichtete Information weiter spezifizieren. Die Gartenordnung unter 4.4 ist natürlich weiterhin ausschlaggebend und die Brut- und Setzzeit vom 01.04 - 15.07 eines jeden Jahres zu beachten. Ab dem 24.06 (Johannistag) kann jedoch ein Formschnitt der Hecke, sogar mit einer Elektro-Heckenschere, vorgenommen werden. Voraussetzung ist die vorherige Kontrolle, ob sich nicht doch Brutstätten im entsprechenden Bereich befinden. Formschnitt bedeutet, dass die herausragenden Triebe gekürzt werden können, um die Hecke so in Form zu bekommen. Für die zur Einfriedung von Parzellen genutzten Hecken idealerweise unten 40 cm, oben 20 cm und entsprechend Gartenordnung unter 3.2 insgesamt maximal 120 cm hoch. Weitere Hecken / Sträucher (z. B. im Grünstreifen) entsprechend ihres Auswuchses, sodass kein angrenzender Garten in Mitleidenschaft gezogen wird. Das setzt zum angrenzenden Garten einen Mindestabstand von 50 cm voraus! Eine Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen und Wege muss ebenfalls gewährleistet sein. Formschnitt bedeutet nicht, dass die Hecke extrem gekürzt oder gar "auf Stock gesetzt" wird. Dies ist gesetzlich nur zwischen dem 01. Oktober und 28. Februar gestattet. Aus Rücksicht auf die Tierwelt sollte aber nie mehr als 1/3 einer Heckenlänge so stark zurückgeschnitten werden. Die bisherige Vorgehensweise, dass erst ab dem 15.07 ein Schnitt erfolgen darf ist demnach zu hart geregelt worden. Wir bitten um Beachtung!
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